Donnerstag, 3. Juni 2010

Friss die Hälfte

In der EU im Allgemeinen und in Deutschland im Speziellen ist die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln freiwillig. Aber nicht, wenn das Lebensmittel nährwertbezogene Angaben enthält oder Werbung mit solchen Angaben gemacht wird. Wer seine Salami also mit der Aufschrift „zuckerarm“ und „ballaststoffreich“ verkaufen will und sogar Werbung schaltet, nach dem Motto „genießen sie unbeschwert unsere zuckerarme und ballaststoffreiche Salami“, der muss die Nährwerte von Zucker und Ballastsoffen auf der Salami angeben und auch gewisse Mindeststandards einhalten. Zuckerarm und ballaststoffreich darf sich die Salami nennen, wenn in 100 g von ihr höchstens 5 g Zucker und mindestens 6 g Ballaststoffe enthalten sind. Gibt es solche Salamis? Fast. Ich habe da neulich eine Salami gesehen, die brachte es auf 0 g Zucker und immerhin 2 g Ballaststoffe pro 100 g Salami. Das einzige was noch fehlt, um diese Salami als gesunden Snack, weil zuckerfrei und ballaststoffreich, rauszubringen, sind einfach nur ein paar Sägespäne mehr.

Kehren wir zum Anfang zurück. Die Nährwertkennzeichnung von Lebensmittel ist grundsätzlich freiwillig und deshalb ist ihr natürlich nicht zu trauen. Als Beispiel dient hier die vegetarische Pizza von Lidl. Da steht folgendes drauf:



Wer nur auf die Zahlen schaut, übersieht, dass sich die Angaben auf eine halbe Pizza beziehen! Nun ist doch eigentlich zu erwarten, dass ein Erwachsener eine ganze Pizza alleine isst. D.h. eine Pizza deckt alleine schon 60% des Tagesbedarf eines Erwachsenen(!) an Salz. Bedenkt man, wie beliebt Pizza bei Kinder und Jugendliche ist, braucht man sich nicht darum zu sorgen, dass die Jugend verdirbt, so gepökelt wie sie ist.

Wahrscheinlich hat Lidl die Angaben nur auf eine halbe Pizza bezogen, weil man den Kunden den Pizzagenuß nicht versalzen wollte…tut es aber faktisch doch.

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